Ingenieurbüro Malige   -   Vermessung & Geoinformation

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Entwurfs- und Bauvermessung

Ingenieurvermessung

Graphische Datenverarbeitung

Bestandsdokumentation

Archäologie und Paläontologie








 

Entwurfs- und Bauvermessung

Gerade in der Entwurfs- und Bauvermessung zählt Erfahrung.
Seien es baurechtliche Fragen, Informationsbedarf in der Planungsphase, Grenzstreitigkeiten, Absteckungsarbeiten aller Art oder bei der Bauausführung auftretende Fragen: wir verfügen über das Know-how - darauf können Sie sich verlassen!

  • Grundlagenermittlung:
    • Erhebung sämtlicher relevanten vermessungstechnischen Unterlagen
    • Erhebung und Prüfung der baurechtlichen Festsetzungen
    • Ortsbesichtigung und Erkundung der örtlichen Gegebenheiten inkl. Photodokumentation
    • Beratung in baurechtlichen Fragen
    • Bereitstellung aller planungsrelevanten Daten in analoger/digitaler Form
  • Projektbezogene Lage- und Höhenvermessung:
    • Topographische Geländeaufnahme in jeder gewünschten Form
    • Auswertung und Darstellung der Situation im Planungsbereich
    • Einarbeitung der Katasterinformationen und baurechtlichen Festsetzungen
    • Darstellung der Höhen als Punktinformation, Rasteraufmaß oder Höhenschichtlinien
    • Ermittlung und Darstellung von Längs- und Querprofilen
    • Sachverständigen-Lageplan zum Bauantrag nach LBOVVO (schriftl. und zeichn. Teil)
    • Bereitstellung aller Messdaten und Ergebnisse in analoger/digitaler Form
  • Übertragung der Planung in die Örtlichkeit:
    • Beratung bei der Planung/Bauausführung hinsichtlich der erforderlichen Genauigkeiten
    • Erstellen und Abmarken eines dreidimensionalen Grundlagennetzes mit der benötigten Genauigkeit
    • Übergabe von Lage- und Höhenfestpunkten für die Bauausführung
    • Einarbeitung der Planung unter Berücksichtigung aller Zwangspunkte, Erstellen von Absteckungsunterlagen
    • Übertragung der Projektgeometrie in die Örtlichkeit
    • Baubegleitende Absteckungen und Überwachungsmessungen
    • Deformationsmessungen
    • Protokollierung sämtlicher ausgeführten Vermessungsarbeiten
    • Absteckungsbescheinigung an das zuständige Bauamt